AGB
Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen CM-PhotoArtDesign Christian Maxelon
Stand: Dezember 2018
I . Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Bildanbieter/Fotografen durchgeführten Aufträge, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. spätesten jedoch mit der Annahme des
Bildmaterials zur Veröffentlichung / Verwendung. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen
drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Bildanbieter/Fotograf diese
schriftlich anerkennt.
3. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung ebenfalls für alle
zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen.
II. Überlassenes Bildmaterial/Videomaterial/Sonstiges
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Material. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder
digital übermitteltes Bildmaterial.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial/Material um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke/Werke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
3. Das überlassene Bildmaterial/Material bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz
hierfür geleistet wird.
4. Der Kunde hat das Bildmaterial/Material sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen
Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
5. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials/Material betreffen,
sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial/Material als ordnungsgemäß,
vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
6. Das gilt auch für digital übermitteltes oder per CD/USB-Stick/sonstiges Medium geliefertes Bildmaterial/Material.
III. Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert
vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials/Materials
zu Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat.
4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist
honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen.
Das gilt insbesondere für eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produkt-
begleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder
Umgestaltung des Bild-materials, die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern
aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CDi, Disketten,
Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials
gem. Ziff.III 3. AGB dient, jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CDROM, CDi, Disketten oder ähnlichen
Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten/Daten im Internet oder in Online- Datenbanken oder
in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur
öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
5. Veränderungen des Bildmaterials/Materials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur
Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des
Fotografen gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv
benutzt werden.
6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf
andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials/Material ist nur gestattet unter der Voraussetzung
der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen
Bild/Material.
IV. Haftung
Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn,
es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das
fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen,
Museen etc. obliegt dem Kunden.
Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden
Sinnzusammenhänge.
V. Honorare
Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials/Materials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff.III 3.
oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
Werden die Honorare nicht bis spätestens zum Zahlungsziel beglichen, so behält sich der Fotograf weitere Lieferungen
bis zur vollständigen Bezahlung der Rechung vor. Rückliegende und nicht honorierte Nutzungsrechte können vom
Fotografen bis zur vollständigen Bezahlung gesperrt werden.
VI. Ausfallhonorar
Für die Absage eines Termins bis zu 2 Wochen vor Auftragsbeginn werden sofort 50% vom Grundhonorar fällig,
24 Std. vor Auftragsbeginn 100% vom Grundhonorar.
VII. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Bildanbieters/Fotografen) erfolgten Nutzung, Verwendung,
Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials/Materials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des
fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein
Aufschlag in Höhe von 100 % des Nutzungshonorars zu zahlen.
VIII. Schlussbestimmung
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine
sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch
am nächsten kommt.
Gerichtsstand ist Iserlohn.